Gartenbegehungen

Aktuelles Resümee & Hinweise

Liebe Gartenfreunde,
bei den Gartenbegehungen dieses Jahr haben wir verstärkt auf die Einhaltung der Kleingartenverordnung geachtet, da wir in der letzten Zeit verstärkt Bewegungen wahrnehmen, dass Kommunen Pachtverträge mit Vereinen kündigen.
So geschehen beispielsweise in Berlin und Rostock, um es perspektivisch zu Bauland umzuwidmen. Angriffspunkt ist immer die Nichteinhaltung der Kleingartenverordnung. Dazu gehören eingelassene, zu große Pools genauso wie verbotene Pflanzen wie beispielsweise Tujen und Nadelbäume. Doch das oberste Prüfkriterium ist der Anbau von Obst und Gemüse auf einem Drittel der Gartenfläche. Das unterscheidet uns vom Erholungsgarten und begründet die Gemeinnützigkeit des Vereins sowie den niedrigen Pachtzins und den besonderen Schutz im Rahmen des Kleingartengesetzes.
Aktuell wurde bei einem Freiberger Verein die Gemeinnützigkeit ausgesetzt, weil die Anbaufläche für Obst und Gemüse nicht eingehalten wurde. Sofern bei der nächsten Kontrolle keine Veränderung feststellbar ist, wird die Gemeinnützigkeit endgültig aberkannt.
Dies jedoch hätte weitreichende Konsequenzen. Die Gärten wären dann Erholungsgärten und der Pachtzins würde sich um ein Vielfaches erhöhen.
Es könnten dann zwischen 1 bis 2,80 Euro pro Quadratmeter und Jahr anfallen. Zwar unterliegen die Gärten dann nicht den „strengen“ Regelungen des Bundeskleingartengesetzes und können die Parzelle überwiegend für ihre Erholung gestalten. Dafür müssen die Nutzer aber auch in Kauf nehmen, dass die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Miete und Pacht angewendet werden – sie also deutlich mehr Geld in die Hand nehmen müssen und der Bodeneigentümer Ihnen ohne weiteren Schutz vierteljährlich kündigen kann.
Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann zudem auch mehrere Jahre rückwirkend erfolgen.
Soweit wollen wir es nicht kommen lassen und bitten Euch darum, aktiv mitzuwirken, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten: Bundeskleingartengesetz (BKleingG), Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. sowie Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V.
Für uns gilt in erster Linie die Kleingartenverordnung des Leipziger Stadtverbands im Zusammenhang mit der sächsischen Rahmenkleingartenordnung.
Wer Fragen hat z.B. inwieweit Kräuter und einjährige Blumen zur Anbaufläche gehören, wie die Obstbäume angerechnet werden, was unter die verbotenen Pflanzen fällt oder was Alternativen zur Tujahecke sein können – kann sich gerne an die Gartenfachberater wenden. Diese sind unter fachberatung@kgv-neu-lindenau.de erreichbar.
Für alle anderen Fragen oder wer Unterstützung bei der Entfernung seiner Nadelgehölze braucht, sprecht bitte mit uns. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Ihre GartenfachberaterInnen

Ihre GartenfachberaterInnen
Kleingartenverein Neu-Lindenau e.V.